Im Folgenden stellen wir Ihnen einige besonders beliebte und häufig genutzte Programme vor, die bundesweit angeboten werden: „go-inno“ und „BAFA“ für Beratungsdienstleistungen, die Digitalisierungs- und Innovationskredite der „ERP-Förderung“, die „ZIM-Förderung“ als zentrales Innovationsprogramm für junge KMU und das Handwerk sowie „KMU-innovativ“ für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung.
„go-inno“: Innovationsgutscheine für Beratungen zu technisch-technologischen Produkt- und Verfahrensinnovationen
Kein spezialisiertes Personal für Digitalisierung und außerdem zu wenig Zeit? Dies soll kein Grund sein, um KMU von wichtigen Modernisierungsmaßnahmen abzuhalten. Innovationsgutscheine des Bundeswirtschaftsministeriums (go-inno) können bis zu 50 Prozent der Kosten für externe Berater:innen abdecken – eine sinnvolle Hilfe, ist Innovation doch einer der hauptsächlichen Treiber für Wachstum und Zukunftsfähigkeit. Thematische Einschränkungen gibt es nicht, die Projekte reichen vom vollautomatisierten und KI-gesteuerten Zellanalysegerät bis hin zum smarten Assistenzroboter. Gefördert werden Potenzialanalysen und Realisierungskonzepte.
Das Wichtigste zu go-inno in Kürze
Bis zu 50 Prozent der Ausgaben für Beratungsleistungen
Für Potenzialanalysen max. 5.000 Euro
Für Realisierungskonzepte max. 13.750 Euro
Förderwert pro Jahr und Unternehmen max. 20.000 Euro
BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet mit seinem Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Unterstützung bei der digitalen Transformation. Die staatliche Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Die Zuschüsse richten sich an Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe angesiedelt sind und die ihren Sitz in Deutschland haben.
Antragsberechtigt sind KMU einschließlich Start-ups mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro. Sie können im Rahmen der Förderung bis zum 31. Dezember 2026 fünf in sich abgeschlossene Beratungen beanspruchen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Die Höchstgrenze liegt bei 3.500 Euro, wobei sich die Zuschusshöhe nach dem Standort richtet: Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer beträgt sie 80 Prozent (maximal 2.800 Euro) und in den alten Bundesländern 50 Prozent (maximal 1.750 Euro). Die Regionen Berlin und Leipzig unterliegen der Regelung für die alten Bundesländer; für die Regionen Lüneburg und Trier gilt der erhöhte Satz.
Inhalte der Beratung können zum Beispiel sein:
Einführung neuer IT-Systeme
Einrichtung von digitalen Arbeitsplätzen im Homeoffice
Fachkräftesicherung und -bindung
Verbesserung der Geschäftsabläufe und Qualitätsmanagement
Anpassungen des Geschäftsmodells
Kosteneinsparungen sowie
Investitionsplanung
ERP-Förderung
Der Bundestag hat für das Jahr 2025 aus dem European Recovery Programm (ERP) besondere Fördermittel in Höhe von knapp 12 Milliarden Euro bereitgestellt. Sie sollen vor allem mittelständischen Unternehmen, Angehörigen freier Berufe und Start-ups zugutekommen.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Seit dem 20. Februar 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit der KfW-Entwicklungsbank den zuvor bestehenden ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit weiter ausgebaut. Der zinsverbilligte Kredit deckt den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem bestimmten Digitalisierungs- und Innovationsprojekte ab. Dazu gehört beispielsweise die Umsetzung eines IT- oder Datensicherheitskonzepts zum Schutz vor Cyber-Attacken.
Je Vorhaben sind Förderkredite in Höhe von 25.000 Euro bis zu 25 Millionen Euro für mittelständische Unternehmen, Freiberufler:innen und Start-ups mit Sitz in Deutschland möglich. Darüber hinaus können Unternehmen mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland einen Förderantrag stellen. Gedeckt werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Zusätzlich zum Kredit gibt es als Ergänzung jetzt noch den ERP-Förderzuschuss in Höhe von maximal 200.000 Euro. Als innovativ gelten zum Beispiel neue oder verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen. Zuschussberechtigt sind mittelständische Unternehmen und Freiberufler:innen mit einem Umsatz von bis zu 500 Millionen im Jahr.
Den Antrag für Kredit und Zuschuss stellen Sie direkt bei Ihrer Bank, über die auch die Rückzahlung erfolgt. Ihre Bank übernimmt wiederum die Antragstellung bei der KfW-Entwicklungsbank. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt, können Sie eine Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Nicht gefördert werden der Unternehmens- und Beteiligungserwerb.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auf einen Blick
ab 2,08 % effektivem Jahreszins Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro je Vorhaben
Zuschuss in Höhe von 3% des Kreditbetrages bis maximal 200.000 Euro
für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
für mittelständische Unternehmen, Freiberufler:innen und Start-ups.